Wählergemeinschaft Lubmin

Wäh­ler­ge­mein­schaft Seebad Lubmin

25.06.2024

Grundsätzliche Anmerkungen

Die Errichtung der vorstehenden Anlage erfolgte zur Abwehr einer befürchteten Gasmangellange. Die Genehmigung der Anlage erfolgte nach dem LNG – Beschleunigungsgesetz des Bundes.

Das grundsätzliche Anliegen ist verständlich.

Bereits vor der Genehmigung gab es jedoch Bedenken wegen einer bereits im Probebetrieb wahrnehmbaren Schallemission und dem Fehlen eines praxistauglichen Brandschutzkonzeptes in einem ohnehin sensiblen Industrie- und Energiestandort mit weiteren Anlagen und Betrieben.
Weitere Bedenken betreffen die fehlende Einbeziehung der Auswirkungen auf die pommersche Bucht und die Länge der Betriebsgenehmigung unter Berücksichtigung von Alternativen.

Stellungnahme der WSL:

Die Wählergemeinschaft Seebad Lubmin hält das Regasifizierungsprojekt unmittelbar im Hafen Lubmin nur solange für gerechtfertigt, wie von einer Gasmangellage auszugehen ist und kein alternativer Einspeisepunkt in das bestehende Gasnetz am Industrie- und Energiestandort Lubmin besteht.

Die festgestellte Schallemission wird als störend und belastend wahrgenommen und wirkt sich negativ auf die Anwohner und den Charakter des Ortes als Seebad aus. 

Die Betriebsgenehmigung verweist hinsichtlich des Brandschutzes zunächst auf ein Zusammenwirken des Betriebspersonals auf dem Schiff mit der zuständigen Ortsfeuerwehr in Lubmin hin. Ergänzend sieht die Betriebsgenehmigung die Errichtung einer Werksfeuerwehr vor. Hieraus lässt sich ableiten, dass die aktuellen Lösungen nicht ausreichend sind. Dem entsprechend fehlen für die vorgesehene Werksfeuerwehr klare Aussagen zur Umsetzung, den Bau, die Finanzierung und die Unterhaltung, betreffend.