Von: WSL · An: Bürgermeister und Gemeindevertreter
Betreff: Sitzung der Gemeindevertretung am 25.06.2024 — Antragstellung HH2E nach BImSchG
Sehr geehrter Herr Vogt,
zu o.g. Betreff möchten wir im Vorfeld der heutigen Sitzung kurz Stellung nehmen.
Ganz allgemein halten wir eine Befassung zum Antrag in der Gemeindevertretung für richtig und notwendig. Zwar geht es konkret nur um den o.g. Antrag der Firma HH2E aber es ist zumindest politisch schon jetzt mit zu berücksichtigen, dass dies ja nur der Anfang einer ganzen Reihe von ähnlichen Anträgen sein soll.
Nicht zufriedenstellend ist die Vorbereitung auf die heutige Sitzung. Es waren 8 Wochen Zeit und auch die Termine der Kommunalwahl waren bekannt. Der Antrag hätte zur vorbereitenden Diskussion in den Bauausschuss gemusst und auch gekonnt. Warum das nicht geschehen ist entzieht sich unserer Kenntnis.
Kritsch sehen wir auch die Ablehnung des gemeindlichen Antrages auf Fristverlängerung durch das Stalu Stralsund. Auch dem Stalu Stralsund ist die Situation um eine Kommunalwahl bekannt und da hätte man mehr Rücksichtnahme erwarten können. Als unangemessen betrachten wir auch, dass auf einen schriftlichen Antrag der Gemeinde lediglich ein mündlicher Telefonanruf als Antwort kommt.
In der Sache haben wir folgende Anmerkungen
- Die konkrete Zuständigkeit für den abwehrende Brandschutz ist im Antrag nicht explizit genannt. Danach fällt diese wohl in die Zuständigkeit der zuständigen freiwillige Feuerwehr, die diese Aufgabe aber aktuell nicht absichern kann.
- Zum Schallschutz ist dem Antrag eine Erhöhung in den Nachtstunden zu entnehmen, die Erhöhung soll aber innerhalb der Grenzwerte des B-Planes liegen. Auch aus den Erfahrungen mit dem Regasifizierungsschiff Neptun beantragen wir die Aufnahme eines frühzeitigen Schallschutzmonetorings an den benannten Messpunkten noch vor der Inbetriebnahme des Betriebes.
- Für den Sauerstoff und die Abwärme beantragen wir die Aufnahme von zusätzlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen oder begleitenden Langzeitstudien, da es hier generell an Erfahrungen fehlt. Zwar ist die Sauerstoffemission und die Abwärmeemission in die Luft grundsätzlich nicht normiert, Sauerstoff wirkt aber ab einer bestimmten Konzentration zelltoxisch und dass könnte zumindest an der unmittelbaren Anlage ein Thema sein. Für die Abwärme ist es ähnlich, eine geplante Nachnutzung ist aus den Antragsunterlagen nicht erkennbar.
Mit besten Grüßen
Wählergemeinschaft Seebad Lubmin